Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Dienstleistungen von DigiXRAY Labs in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Wartung, Content-Erstellung und KI-Integration.
1. Dienstleister und Geltungsbereich
55122 Mainz
Deutschland
Die vorliegenden AGB enthalten die allgemeinen Bedingungen für die von DigiXRAY Labs erbrachten Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Website-Wartung, Technik, Inhalte, Marketingvorbereitung, Audit, Beratung und KI-Integration.
Primäre Zielgruppe: Unternehmer und Unternehmen im Sinne von § 14 des deutschen BGB. Bei Verträgen mit Verbrauchern haben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften, die individuelle Vorabinformation und – soweit anwendbar – die gesonderte Widerrufsbelehrung Vorrang.
2. Die Reihenfolge der Vertragsunterlagen
Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien ergibt sich aus den folgenden Dokumenten, bei Abweichungen in dieser Reihenfolge:
- das individuell vereinbarte Angebot, die Bestellung oder der Vertrag;
- das schriftlich genehmigte Projektbrief, die Spezifikation und die Änderungsliste;
- die vorliegenden AGB;
- die einschlägigen verbindlichen Rechtsvorschriften.
Eine in einem individuellen Angebot ausdrücklich festgelegte Bedingung hat Vorrang vor den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB.
3. Vertragsabschluss
Die auf der Website veröffentlichten Leistungsbeschreibungen und Preisangaben dienen lediglich der Information und stellen für sich genommen kein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das individuelle Angebot des Dienstleisters nachweislich annimmt oder der Dienstleister die Bestellung schriftlich bestätigt.
Die automatische Formular- oder E-Mail-Bestätigung bestätigt lediglich den technischen Eingang der Anfrage und stellt keine Annahme des Auftrags dar.
4. Gegenstand und Umfang der Dienstleistung
Die genauen Aufgaben, Funktionen, Seitenzahlen, Sprachen, Integrationen, Meilensteine, zu übergebenden Elemente, das Honorar und die Frist sind im individuellen Angebot oder in der Spezifikation festgelegt. Das Honorar bezieht sich ausschließlich auf den dort festgelegten Umfang.
Anfragen, die über den ursprünglichen Umfang hinausgehen – darunter neue Funktionen, zusätzliche Seiten, neue Sprachen, weitere Integrationen, Neugestaltungen oder wesentliche inhaltliche Änderungen – gelten als Änderungsanträge. Der Dienstleister teilt die Auswirkungen auf die Gebühren und Fristen vor der Umsetzung mit.
5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet:
- die erforderlichen Texte, Bilder, Zugriffsrechte, Markenelemente und Entscheidungen rechtzeitig zu übermitteln;
- einen für die Genehmigung zuständigen Ansprechpartner zu benennen;
- die Meilensteine und Testversionen innerhalb einer angemessenen Frist zu überprüfen;
- sicherzustellen, dass die von ihm übermittelten Inhalte, Daten, Marken, Bilder, Lizenzen und Anweisungen rechtmäßig sind;
- den Fehler, das Sicherheitsereignis oder die wesentliche Änderung der Umstände unverzüglich zu melden.
Eine verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers kann zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist führen und bei nachweisbaren Mehrkosten eine Anpassung der Vergütung begründen.
6. Projektablauf, Testphase und Abnahme
Das Projekt kann in Meilensteinen abgewickelt werden. Der Dienstleister kann für die zur Freigabe vorgelegte Version eine Test- oder Überprüfungsphase festlegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den festgestellten Fehler reproduzierbar zu melden, möglichst mit einem Screenshot, einer URL sowie Angaben zum Gerät und zum Browser.
Die Abnahme kann dokumentiert werden, wenn die vereinbarten wesentlichen Funktionen einwandfrei funktionieren und keine wesentlichen Mängel vorliegen, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch verhindern. Die gesetzliche Vermutung der Abnahme gilt ausschließlich unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen; die besonderen Rechte des Verbrauchers bleiben davon unberührt.
7. Vergütung, Vorschuss und Zahlung
Die Vergütung und der Zeitplan werden im individuellen Angebot festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Dienstleister bei Projektarbeiten eine Projektanfangsanzahlung in Höhe von 50% sowie eine Abschlussrate in Höhe von 50% verlangen. Die Anzahlung wird auf das Gesamtentgelt angerechnet; sie gilt nicht automatisch als einbehaltene Vertragsstrafe.
Endet der Vertrag vor Abschluss der Leistung, so rechnen die Parteien auf der Grundlage der bis dahin nachweislich erbrachten Leistungen, der bereits entstandenen externen Kosten, der übertragbaren Ergebnisse und der gesetzlichen Ansprüche ab.
Die Rechnung ist innerhalb der darin angegebenen Frist zu begleichen. Bei Zahlungsverzug kann der Dienstleister die gesetzlichen Verzugszinsen sowie nachgewiesene Inkassokosten geltend machen. Laufende, noch nicht erbrachte Dienstleistungen können erst nach vorheriger Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist ausgesetzt werden, sofern dies gesetzlich und vertraglich zulässig ist.
8. Nutzungsrechte und Quellenmaterial
Der Auftraggeber erwirbt die im individuellen Angebot festgelegten Nutzungsrechte nach Begleichung der gesamten Gebühr. Der Umfang der Rechteübertragung – ob exklusiv oder nicht exklusiv, sowie zeitlicher, räumlicher und nutzungsartlicher Umfang – ist im individuellen Vertrag festgelegt.
Für Software, Vorlagen, Schriftarten, Stock-Inhalte, APIs, Open-Source-Komponenten und Erweiterungen von Drittanbietern gelten deren eigene Lizenzbedingungen. Bearbeitbare Quelldateien, Designsysteme, benutzerdefinierte Entwicklertools, interne Prompts, Arbeitsabläufe oder Dokumentationen sind nur dann Teil der Übergabe, wenn dies im Angebot ausdrücklich vorgesehen ist.
Der Dienstleister darf das Projekt nur unter Berücksichtigung der individuellen Vereinbarung, der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung und der berechtigten Interessen des Auftraggebers als Referenz verwenden.
9. KI und automatisierte Tools
Der Dienstleister kann KI- und automatisierte Tools für Recherchen, zur Erstellung von Entwürfen, zur Qualitätskontrolle sowie zur Unterstützung bei der Programmierung oder der Erstellung von Inhalten einsetzen, sofern dies mit den Anforderungen hinsichtlich Datenschutz, Vertraulichkeit, Urheberrecht und Kundenanweisungen vereinbar ist.
Die Ergebnisse der KI bedürfen einer fachlichen Überprüfung; sie stellen für sich genommen keine rechtliche, finanzielle oder sonstige regulierte fachliche Beratung dar. Vertrauliche oder personenbezogene Daten dürfen nur auf der Grundlage einer entsprechenden Rechtsgrundlage, nach entsprechender Aufklärung und gegebenenfalls mit vertraglichen Garantien an externe KI-Dienste weitergegeben werden.
10. Externe Dienstleistungen
Domains, Webhosting, E-Mail, kostenpflichtige Erweiterungen, Stock-Inhalte, Werbekonten, externe APIs und andere Dienste von Drittanbietern können mit gesonderten Gebühren, Lizenzen oder einem eigenen Kundenkonto verbunden sein. Die Verfügbarkeit, Preisgestaltung, Nutzungsbedingungen und Algorithmen dieser Anbieter können sich ändern und liegen außerhalb der Kontrolle von DigiXRAY Labs.
Der Dienstleister übernimmt keine Garantie für bestimmte Suchpositionen, Werberesultate, Konversionsraten, die kontinuierliche Verfügbarkeit externer APIs oder den unveränderten Betrieb von Plattformen Dritter.
11. Mängel, Gewährleistung und Reparatur
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu melden und die für die Behebung erforderliche Mitwirkung zu leisten. Der Dienstleister ist berechtigt und verpflichtet, einen die vertragsgemäße Erfüllung beeinträchtigenden Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und – sofern der Mangel ihm zuzurechnen ist – zu beheben.
Insbesondere gelten folgende Fälle nicht als Fehler: unberechtigte Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, veraltete oder inkompatible externe Systeme, ein nicht unterstützter Browser, fehlerhafte Kundendaten, Ausfälle des Hosting-Anbieters oder des Dienstleisters sowie die Folgen von nicht abgestimmten Eingriffen, die nach der Übergabe vorgenommen wurden.
12. Haftung
Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden am Leben, an der körperlichen Unversehrtheit oder an der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen die Haftung durch zwingende gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben ist.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung beschränkt sich in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Die Haftungsbeschränkung berührt nicht die zwingenden Verbraucherrechte.
Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm übermittelten Inhalte, Anweisungen und Zugriffsrechte verantwortlich sowie dafür, vor der Veröffentlichung die für ihn wichtigen geschäftlichen, rechtlichen, produktbezogenen und datenschutzrechtlichen Angaben zu überprüfen.
13. Laufzeit, Kündigung und Beendigung
Die Projektarbeit endet mit der Fertigstellung und der Abrechnung. Die Laufzeit der laufenden Dienstleistung sowie die Kündigungsfrist sind im Einzelvertrag festgelegt. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund steht beiden Parteien zu.
Bei Beendigung des Vertrags nehmen die Parteien eine Abrechnung hinsichtlich der erbrachten Leistungen, der fälligen Vergütungen, der externen Kosten, der Zugriffsrechte, der zu übergebenden Daten sowie der auch nach Beendigung des Vertrags weiterhin geltenden Geheimhaltungs-, Datenschutz- und Lizenzbedingungen vor.
14. Widerrufsrecht des Verbrauchers
Bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Aufgrund des Dienstleistungscharakters einer individuell entwickelten Website kann das Widerrufsrecht nicht automatisch allein mit der Begründung ausgeschlossen werden, dass es sich um eine maßgeschneiderte Leistung handelt.
Wenn der Verbraucher vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich die Aufnahme der Leistungserbringung verlangt und die erforderlichen Vorabinformationen erhalten hat, kann er im Falle eines Widerrufs verpflichtet sein, den anteiligen Wert der bis dahin rechtmäßig erbrachten Leistung zu erstatten. Das Widerrufsrecht kann ausschließlich unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen erlöschen.
Praktische Regel: Vor Abschluss eines Verbrauchervertrags stellt DigiXRAY Labs die vorgeschriebenen Informationen zum Widerrufsrecht sowie das Musterformular auf einem gesonderten, dauerhaften Datenträger zur Verfügung. Die bloße Nutzung der Website oder das Absenden eines Angebotsanfrageformulars bedeutet keinen automatischen Verzicht auf das Widerrufsrecht.
15. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische und personenbezogene Daten vertraulich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der DSGVO, dem BDSG, dem TDDDG, dem Datenschutzerklärung und – falls erforderlich – gemäß einer gesonderten Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung erfolgt.
16. Beschwerden und verbraucherrechtliche Streitigkeiten
Beschwerde über die hello@digixray-labs.com kann unter dieser Adresse eingereicht werden. DigiXRAY Labs ist bestrebt, die Beschwerde sachgerecht und dokumentiert zu bearbeiten.
Hinweis gemäß § 36 VSBG: DigiXRAY Labs beabsichtigt nicht, an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, es sei denn, es besteht im Einzelfall eine gesetzliche Verpflichtung dazu.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Im Falle eines Verbrauchers darf diese Rechtswahl den Betroffenen nicht des zwingenden Schutzes berauben, der ihm an seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort zusteht.
Mainz kann nur dann als Gerichtsstand vereinbart werden, wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder wenn eine andere gültige Voraussetzung gemäß § 38 der deutschen ZPO vorliegt.
18. Schlussbestimmungen
Eine Änderung oder Ergänzung des Vertrags bedarf einer nachweisbaren Vereinbarung. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags; anstelle des unwirksamen Teils gilt die zwingende gesetzliche Regelung. Die Parteien sind verpflichtet, das gültige Vertragsziel durch eine rechtmäßige Lösung zu erreichen.
Gültig und zuletzt aktualisiert: 10. August 2026.